Michael-Gruppe

Das Familienhilfezentrum Marienfrieden befindet sich im Arnsberger Ortsteil Hüsten und liegt am Rande des Arnsberger Waldes. Die Schulen im Ortskern sind fußläufig zu erreichen. Sozialraumorientierte Angebotsstrukturen sind uns sehr wichtig und so besteht ein reichhaltiges Netzwerk, in das die jungen Menschen aufgenommen und integriert werden können.

Im Freizeitbereich sind wir bestrebt, die jungen Menschen in Vereinen anzubinden. Aber auch gemeinsame Ausflüge und Besuche bei Veranstaltungen gehören dazu. Dieser Aspekt ist nicht zu unterschätzen, da Talente und Fähigkeiten hier gut eingebracht werden können und demzufolge Erfolgserlebnisse hergestellt werden.

Schule und Elternhaus sind zumeist konfliktbelastet und so ist es besonders wichtig, auf einer anderen Sozialraumebene gesellschaftliche Integration zu erfahren. Arnsberg verfügt über eine hohe Dichte an Vereinen (Sportverein, Imkerverein, Musikverein, Flugverein, Reitverein usw.), die das ermöglichen. In einem afrikanischen Sprichwort heißt es, es brauche ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen. Zuspruch und gesellschaftliches Leben findet für uns daher nicht nur in der Schule und in der Wohngruppe statt. Bei der Betreuung des jungen Menschen haben unterschiedliche Lebensbereiche Einfluss und so beziehen wir diese ressourcenorientiert mit ein.

Kontaktdaten

Breloh 5
59759 Arnsberg

Heimleitung

Ludger Kottmann
Breloh 5
59759 Arnsberg
02932/9393701
ludger.kottmann@skf-hochsauerland.de

Kurzbeschreibung

Zielgruppe Junge Menschen mit stationären Jugendhilfebedarf
Aufnahmealter 10 - 17 Jahre
Besonderheiten Ein integrierter Inobhutnahmeplatz
Platzzahl 8 Regelplätze +1 Inobhutnahmeplatz
Pädagogischer Schlüssel 4,5 Pädagogen + Hauswirtschaftskraft und ½ Bufdi, durch den Mehraufwand einer IO wurde hier eine zusätzliche halbe Stelle geschaffen. Die Gruppe ist im Vormittagsbereich pädagogisch nicht betreut, im Nachmittagsbereich sind dafür Doppeldienste eingeplant.
Ziel Ziel ist immer, die jungen Menschen innerhalb ihres Sozialraumes so zu stabilisieren, dass sie baldmöglichst in ihre Familie zurückkehren oder als Mitglied der Gesellschaft verselbständigt werden.
Qualifikation der Mitarbeiter Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften mit qualifizierter Ausbildung und staatlicher Anerkennung
Tätigkeitsfeld Erzieher im Sozial- und Erziehungsdienst innerhalb der Jugendhilfe nach AVR
Rechtsgrundlage Die rechtliche Grundlage unseres Handelns beruht auf dem SGB VIII “Kinder und Jugendhilfe”
§27, §34, §36, §37, §41,§42

Informationen und Konzept

Räumlichkeiten

Die Michael-Gruppe befindet sich im Obergeschoss und weist 8 Bewohnerzimmer auf. Diese sind gleichermaßen mit einem abgetrennten Waschbereich und Jalousien versehen. Die gesamte Gruppe verfügt über ein Fußbodenheizsystem. Zusätzlich gibt es zwei geschlechtergetrennte Waschräume. Bei 4 Bewohnerzimmern ist ein kleines Bad vorhanden. Ein großer Gruppenraum mit Esstisch und Sofaecke bietet viele Möglichkeiten zur gelebten Gemeinschaft. Ein zweites separates Wohnzimmer und ein Spielzimmer bieten weitere Ausweichmöglichkeiten innerhalb der Gemeinschaft.

Direkt an die Gruppe schließt sich ein großer Balkon an und bietet für die gesamte Gruppe Platz für Außenmahlzeiten. Der Michael-Gruppe ist ein Verselbständigungsappartement angeschlossen. Dies wird von Gruppenkindern bezogen, die die nötige Reife dazu entwickelt haben (Verselbständigung).

Pädagogische Grundhaltung

Analog zu Don-Bosco-Gruppe ist die soziale und emotionale Stabilisierung der jungen Menschen sowie der Aufbau von Vertrauen zu sich selbst und zu anderen die grundlegende Zielsetzung der pädagogischen Arbeit. Der Aufbau und die Gewährleistung von tragfähigen und verlässlichen Beziehungen im Alltag ist dabei ein wesentlicher Baustein.

„Alles, was ein Mensch zeigt, macht einen Sinn in seiner Geschichte!“

Die Michael-Gruppe hält ganzjährig einen Inobhutnahmeplatz vor und ist damit ein stückweit offener als ein geschlossenes Regelgruppensystem mit geplanten Aufnahmen.

Die Erfahrung zeigt bisher, dass die Gruppenkinder offen und hilfsbereit auf die Krisenaufnahme zugehen und eher vermitteln: „Es ist nicht so misslich/du bist nicht alleine.“ Durch gemeinsame Aktivitäten und Regelwerke erfährt die Inobhutnahme Ablenkung, Struktur und eine Entdramatisierung der eigenen Krise.

Hilfe geben, wenn jemand diese dringend benötigt, ist ein Wert, den wir vermitteln möchten.

Grundsätzlich bedeutet eine Krisenaufnahme, die jungen Menschen als Schutzgedanke aus der Krise zu nehmen und eine Entspannung der Situation zu ermöglichen.

Durch die wohnortnahe Interventionslösung bleibt dem jungen Menschen das vertraute Umfeld wie Schule/Ausbildung und Freundeskreis erhalten. Manchmal kommt es auch vor, dass Angehörige wie Großeltern und Verwandte eine wichtige Stütze sind und als Ressource dienen können.

Bei der Aufnahme einer Inobhutnahme entsteht ein Mehraufwand, sodass die Gruppe durchgehend mit einer halben Stelle mehr betreut wird. Mehraufwand bedeutet, dass Kontakt zur Schule aufgenommen wird oder der junge Mensch noch einen Bedarf an Kleidung und Materialien benötigt, welche organisiert werden müssen. Der junge Mensch benötigt Gespräche, um zu verstehen, was gerade passiert ist und im weiteren Verlauf passieren kann.

Gruppenübergreifende Strukturen

Die einzelnen Regelleistungen funktionieren nur im Gesamtkonzept. Die Vielfalt und die Flexibilität der Angebote resultieren aus Synergieeffekten.

Die Michael-Gruppe und die Don-Bosco-Gruppe sind im Schulalltag vormittags pädagogisch nicht besetzt. Jedoch ist die jeweilige Hauswirtschaftskraft in der Gruppe zugegen und ein vertrautes Gesicht für die jungen Menschen.

Die Samuel-Gruppe ist auch vormittags pädagogisch besetzt. Sie kann in Ausnahmefällen (z. B. wenn ein Kind von der Schule abgeholt werden muss) die Betreuung aller jungen Menschen übernehmen. Dies ist möglich, weil die Betreuer die jungen Menschen aus dem Haus kennen. Zusätzlich wird die Vormittagsbetreuung durch die Heim- und Erziehungsleitung sowie Bundesfreiwillige unterstützt.

Der Einsatzbereich der Bundesfreiwilligen richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen und kann unterschiedlich gestaltet werden. Grundsätzlich besteht der Einsatz in der Alltagsbegleitung der jungen Menschen unter Federführung einer pädagogischen Fachkraft. Dazu gehört es beispielsweise, bei den Hausaufgaben zu helfen, gemeinsam Mahlzeiten zuzubereiten, Fahrdienste zu übernehmen oder die Freizeitbeschäftigung zu begleiten.

Der Samuel-Gruppe, die vormittags besetzt ist und verstärkt Outdoor-Aktivitäten anbietet, wird eine ganze Stelle Bundesfreiwilligendienst zugeordnet.

Betreuerteam

Die Betreuerteams der Samuel-Gruppe, Don-Bosco-Gruppe und Michael-Gruppe setzen sich aus Erzieher und Sozialpädagogen mit verschiedenen Zusatzqualifikationen und zwei Bundesfreiwilligen zusammen. In regelmäßigen Abständen beraten und reflektieren sie sich im Rahmen eines Teams.

Kleinteam:
In wöchentlichen Teambesprechungen treffen sich die Betreuer der jeweiligen Wohngruppe mit der Erziehungsleitung/Heimleitung. Hier werden organisatorische Belange beraten und Informationen ausgetauscht, sodass alle auf einem IST-Stand sind.

Großteam:
In monatlichen Abständen wird eine Erziehungsplanung mit den Betreuern der jeweiligen Wohngruppe, der Erziehungsleitung/Heimleitung und psychologischem Dienst als Fachberatung durchgeführt. Bei diesem Termin werden alle jungen Menschen der jeweiligen Wohngruppe besprochen und die Hilfeplanziele in den Blick genommen. So gewährleisten wir, dass jeder Betreuer die entwicklungspsychologischen Aspekte der jungen Menschen kennt und Hilfeplanziele nicht aus dem Auge verloren werden.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden gemeinsam mit den jungen Menschen erledigt. Dazu werden ebenfalls gemeinsam Wochenpläne erstellt, die in der Wohngruppe aushängen. Die Hauswirtschaftskraft sorgt für die Grundreinigung der Gemeinschaftsräume und bereitet das Mittagessen zu. Beim Mittagessen haben die jungen Menschen ein Mitspracherecht und können ihre Wünsche mitteilen. Grundsätzlich kennt die Hauswirtschaftskraft ihre Vorlieben und erstellt einen abwechslungsreichen Essensplan.

Am Wochenende kochen die jungen Menschen eigenständig mit den Betreuern. Die jungen Menschen sollen durch die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten lernen, Verantwortung für sich und andere zu tragen. Nebenbei erlernen sie die nötige Arbeitsabfolgen. Die Partizipation junger Menschen bei den Tätigkeiten findet auch hier Beachtung.

Partizipation

Wir sind bestrebt, den jungen Menschen aufzuzeigen, dass sie auf Situationen Einfluss nehmen können. Wir sind der Überzeugung, dass junge Menschen, die ihrer Selbstwirksamkeit vertrauen, Herausforderungen erfolgreicher bewältigen und Rückschläge leichter verkraften.

Junge Menschen, die Hilflosigkeit erlernt haben oder noch sehr jung sind, brauchen Gelegenheiten, diese Kompetenzen zu entwickeln. Die Wohngruppen schaffen verschiedene Gelegenheiten, dies zu praktizieren.

In internen Gruppenstunden treffen sich die jungen Menschen, besprechen die Gruppensituation und äußern ihre Wünsche an die Betreuer. Dabei ist uns eine wohlwollende Atmosphäre wichtig. Nur im vertrauensvollen Rahmen kann man Mut entwickeln, Dinge anzusprechen. Die Betreuer selber sind Vorbild und bieten das Lernen am Modell. Sie geben in der Gruppe jedem das Recht, sich zu beteiligen und passen darauf auf, dass keine Machtverhältnisse untereinander entstehen.

Partizipation bedeutet aber auch, sich zu reflektieren und die Grenzen des anderen zu respektieren. An einer Informationstafel gibt es auch immer die aktuellen Mitwirkungsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich (JVJ, Gehört werden).

Hilfeplanung

Die Hilfeplanung wird in einem Hilfeplangespräch gemeinsam mit dem Jugendamt, den Eltern und den jungen Menschen erstellt. Sie basiert auf der Rechtsgrundlage des § 36 SGB VIII.

Wir nehmen diesen Paragraphen nicht nur ernst, sondern übertragen ihn auch in die Praxis. Die Partizipationsmöglichkeit des jungen Menschen findet sich hier wieder.

Die Betreuer erstellen täglich eine Tagesdokumentation zu den einzelnen Kindern. Diese Dokumentation ist datenschutzrechtlich geschützt. Fremde haben keinen Einblick. Aus diesen Dokumentationen erstellt der Bezugsbetreuer die Tischvorlage als Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch.

Der Inhalt wird mit dem jungen Menschen und mit den Eltern besprochen, sofern dies möglich ist. Mithilfe von Vorbereitungsbögen für Eltern und Kind, haben diese ebenfalls die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern. Auf Wunsch werden sie in der Akte des Jugendamtes aufbewahrt. Keiner bleibt unbeteiligt oder wird im Hilfeplangespräch von Informationen überrascht. Sichtweisen dürfen dabei auch unterschiedlich sein. Diese gilt es dann im Hilfeplangespräch zu klären.

Für uns stellt es ein Qualitätsmerkmal dar, inwieweit eigene Interessen und Vorstellungen in den Hilfeplanprozess eingebracht werden können und auch größtmöglich berücksichtigt werden. Ziele werden so gestaltet, dass sie fassbar, konkret und erreichbar sind. Das bedeutet, dass Ziele auch mal sehr kleinschrittig aufgeführt oder in der Fortschreibung wiederzufinden sind. Eine gute Zielformulierung in einfacher Sprache ist uns dabei wichtig.

Wie bei den jungen Menschen in der Gruppe, so wollen wir auch für die Hilfeplangespräche einen wohlwollenden räumlichen Rahmen schaffen. Gesprächsräume neben den Wohngruppen sind beruhigend konzipiert und die jungen Menschen werden mit ihren Sorgeberechtigten gastfreundlich empfangen. Die ASD Mitarbeiter sowie die Eltern kennen die Wohngruppe.

Übergang stationär - ambulant

Hat der junge Mensch eine Reife erreicht, um alleine leben zu wollen oder zu können, so hat er die Möglichkeit, in einer eigenen Wohnung oder in einem Appartement (außerhalb oder WG 8) ambulant betreut zu werden.

Im Hilfeplangespräch wird mit dem jungen Menschen diese Form der Hilfe besprochen und geplant. Er erhält von uns eine Mappe mit Informationen und einer „To Do-Liste“ mit Erledigungen, die gemacht werden müssen (Einrichtung eines Kontos, Klärung Ausbildungsplatz, beantragte Gelder usw.). So erhält die ambulante Fachkraft einen Überblick, was schon beantragt worden und noch zu klären ist. Der junge Mensch wird hier in seinem Wunsch nach Selbständigkeit ernst genommen und ihm wird Verantwortung übertragen.

Careleaver

Careleaver werden unsere jungen Menschen genannt, wenn sie die Kinder- und Jugendhilfe (Care) als junge Erwachsene/junger Erwachsener verlassen (Leaver). Auch wenn es einen rechtlichen Anspruch auf eine Betreuung nach dem 18 Lebensjahr gibt, soll dieses Angebot eine Ergänzung darstellen.

Von Careleavern wird oft erwartet, dass sie schon mit der Volljährigkeit auf eigenen Beinen stehen. Sie können weniger auf stabile Beziehungen und familiäre Unterstützung zurückgreifen, haben häufig finanzielle Probleme und sind aufgrund der biografischen Erlebnisse auch emotional belastet.

Seit 2016 bildet der SkF Hochsauerland ehrenamtliche Paten aus, die aus ihrem persönlichen Erfahrungsschatz greifen und damit den Careleavern unter die Arme greifen. Sie geben Rat, Begleitung und Unterstützung, sofern dies von den jungen Menschen eingefordert wird.

Uns ist es wichtig, dass der junge Mensch bei uns einen guten Start erhält, sich während des Aufenthaltes mehr Resilienz aneignet, sich stabilisiert und bei Beendigung gestärkt auf eine Zukunft in der Gesellschaft blickt.

Freizeitaktivitäten des Gesamtkonzepts

Wie oben bereits erwähnt, gelingen die Angebote der Freizeitaktivitäten auf dem Gelände nur im Gesamtkonzept.

Jede Gruppe hält ein besonderes Angebot für alle junge Menschen vor. So bietet die Michael-Gruppe Reitangebote an, die Samuel-Gruppe die Outdoor- und Sportaktivitäten und die Don-Bosco-Gruppe eine Mutter-Kind-Gruppe sowie einen Elternstammtisch. Ein Gitarrenlehrer kommt extern ins Haus und bietet Gitarrenunterricht an. Zeitliche Ressourcen zur Durchführung werden den Möglichkeiten angepasst.

Institutionelle Unterstützungsleistungen

Im SkF Hochsauerland wird sichergestellt, dass die internen Arbeitsabläufe und Strukturen unter Beteiligung aller Mitarbeiter fortlaufend überprüft und weiterentwickelt werden. Neben den Fachberatungen finden alle zwei Monate Gruppenleiterrunden statt. Hier werden strukturelle und organisatorische Bedarfe der Wohngruppen besprochen. Jeder Mitarbeiter führt mit seinem Vorgesetzten alle zwei Jahre ein Mitarbeitergespräch. Der SkF Hochsauerland verfügt über eine Mitarbeitervertretung, die im regelmäßigen Austausch mit der Heimleitung steht.

  • Die Einrichtung verfügt über eine Kinderschutzfachkraft und hat einen Verfahrensplan in der Einrichtung festgelegt. Der SkF Hochsauerland verfügt über ein institutionelles Schutzkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Rahmen der Präventionsordnung des Erzbistums. Auch ein Beschwerdemanagement unter Einbeziehung der Kinder ist implementiert. Die Beratung nach SGB VIII §8a ist mit dem örtlichen Jugendamt abgestimmt und wird gelebt. Der ASD oder auch unsere Mitarbeiter laden sich zu den Beratungen ein.
  • Seit 2008 organisiert der SkF Hochsauerland ein Ehemaligentreffen für Bewohner.
  • Mindestens einmal jährlich findet eine gemeinsame Aktion für alle Kinder und Mitarbeiter statt (Sommerfest, alle zwei Jahre kommt auch der Nikolaus im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung).
  • Reparaturen werden durch den hauseigenen technischen Dienst durchgeführt oder beauftragt.

Neben Heim- und Erziehungsleitung und Verwaltung verfügt der SkF Hochsauerland über vielfältige Unterstützungsleistungen, die im Interesse der Hilfesuchenden schnelle und passgenaue Hilfen ermöglichen. Wir sind mehr als nur eine Wohngruppe.

Wir haben Interesse am sozialräumlichen Arbeiten und sind auch für die Familien da, ohne unseren eigentlichen Auftrag aus den Augen zu verlieren. So haben wir den öffentlich betriebenen Second-Hand-Kinderkleiderladen „Hosenmatz“, wo wir bei Bedarf sofort an Kleidung kommen, wenn eine Inobhutnahme schnell etwas benötigt. Oder wenn ein junger Mensch aus der Wohngruppe nicht zuhause schlafen kann, weil es an einem Bett mangelt, so machen wir dies möglich.

Verweise

Im Qualitätshandbuch des Kinder- und Jugendhauses Marienfrieden des SkF Hochsauerland finden sich ausführliche Beschreibungen zu Qualitätsstandards, die alle Wohngruppen betreffen. Einmal jährlich werden diese aktualisiert und allen Mitarbeitern auf einem Laufwerk zur Verfügung gestellt. Konzeptionelle Veränderungen werden mit dem LWL abgestimmt. Telefonische Beratungsangebote des Landesjugendamts werden aktiv genutzt und gelebt.

Beteiligungs- und internes Beschwerdeverfahren

Die jungen Menschen beteiligen sich nach §8 SGB VIII aktiv an der Gestaltung des Leistungsangebotes und können dies beeinflussen. Kinder und Eltern haben die Möglichkeit, über Ombudsstellen eine Beschwerde vertraulich zu äußern und behandeln zu lassen. Die Kontaktdaten hängen in den Gruppen aus, sodass der junge Mensch nicht danach fragen muss.

Brandschutzübungen

  • Mit den jungen Menschen werden halbjährlich Verhaltensregeln im Brandfall besprochen und schriftlich dokumentiert. Ein Brandschutzkonzept liegt vor.

Schutz vor sexueller Gewalt

  • Im Rahmen der Präventionsordnung verfügt der SkF Hochsauerland über ein institutionelles Schutzkonzept. Projekte zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt werden gruppenübergreifend durch zwei ausgebildete Sexualpädagoginnen durchgeführt.

Kinderschutzberatung nach §8a

  • Für alle Wohngruppen besteht ein Verlaufsmodell bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, nach der bei unklaren Verdachtsmomenten gehandelt wird. Eine Anlage dazu findet sich im Qualitätshandbuch wieder.

Rahmenhygieneplan

  • Ein Hygieneplan liegt in den einzelnen Gruppen vor und orientiert sich am Rahmenhygieneplan, der durch das örtliche Gesundheitsamt regelmäßig kontrolliert wird.

Praktika

  • Die Wohngruppen bieten Möglichkeiten für Praktika mit verschiedenen Ausbildungsschwerpunkten (FOS, Berufskolleg, Berufsfachschule, Fachhochschule, Sozialpraktika).

Qualitätsentwicklung

  • Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen. Aber auch Zusatzausbildungen sind möglich und werden gefördert. Stillstand im Wissen entspricht nicht den Qualitätsvorstellungen des SkF Hochsauerland.

Ihr Kontakt beim SkF

Haben Sie weitere Fragen? Wir sind auch gerne persönlich für Sie da.

Silvia Loer
Silvia Loer Gruppenleitung Breloh 5 59759 Arnsberg Tel. 02932/9393310 Fax 02932/9393799
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